Formalia der Prüfungsleistungen am Institut für Philosophie

Auf dieser Seite finden Sie einen Leitfaden für die formale Gestaltung Ihrer Hausarbeiten und Essays am Institut für Philosophie, ein Musterdokument inkl. Deckblättern und Eigenständigkeitserklärung, sowie eine Übersicht über die geforderten Prüfungsleistungen für alle Module in den Studiengängen Philosophie und Philosophie/Ethik.

Im verlinkten Dokument erfahren Sie alles Wichtige zur formalen Gestaltung Ihrer schriftlichen Abgaben am Institut für Philosophie. Dazu gehören Informationen zu Deckblatt, Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenrändern, Aufbau von Inhalts- und Literaturverzeichnis usw.

 

Leitfaden 'Formale Gestaltung'

Bitte reichen Sie die verlinkte Eigenständigkeitserklärung zu allen schriftlichen Abgaben am Institut für Philosophie unterschrieben mit ein.

Eigenständigkeitserklärung

Das verlinkte Dokument soll Ihnen als Muster für Ihre Essays und Hausarbeiten am Institut für Philosophie dienen. Bitte reichen Sie alle Ihre Arbeiten mit den im Dokument angefügten beiden Deckblättern (Kurzinfo für die Dozierenden sowie eigentliches Deckblatt) und der Eigenständigkeitserklärung ein. Im Musterdokument sind Seitenränder, Zeilenabstand und Schriftgröße schon ideal eingerichtet, Sie können mit diesem also direkt loslegen.

Hausarbeitenvorlage in Schriftart 'Libertinus'
Diese Schriftart hat den Vorteil, dass mit ihr auch griechische und formallogische Schriftzeichen dargestellt werden können.

Schriftart 'Libertinus'
Einfach entpacken und die einzelnen Schriftschnitte mit einem Doppelklick installieren.

Hausarbeitenvorlage in Schriftart 'Times New Roman'
Für die Traditionalisten, allerdings leicht eingeschränkt in der Darstellungsbreite.

 

Im verlinkten Dokument finden Sie eine Liste mit allen Modulen aller Studiengänge am Institut für Philosophie mit dem Unfang der zugehörigen Prüfungsleistung (inkl. der Abschlussarbeiten). Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Leistungen nicht verbindlich sind: Dozierende können diese durch im Aufwand entsprechende Leistungen ersetzen (also zum Beispiel drei kürzere Essays statt einer längeren Hausarbeit verlangen). Die Dozierenden werden immer zu Beginn der Lehrveranstaltungen darüber aufklären, welche gleichwertigen Leistungen faktisch in den jeweiligen Veranstaltungen erbracht werden müssen.

 

Übersicht des Umfangs der Prüfungsleistungen (gültig ab SoSe 2025)

Um eine sinnvolle Verteilung der Abschlussarbeiten auf die Prüfer*innen des Instituts zu gewährleisten, wurde folgendes Verfahren eingeführt:

  1. Studierende benennen in einer Email an die Koordinatorin (Dr. Nadine Mooren,
    nadine.mooren@philo.uni-stuttgart.de)
         (i) einen gewünschten Themenbereich für die Abschlussarbeit sowie
         (ii) eine gerankte Liste mit drei Wunschbetreuer*innen.
  2. Nadine Mooren leitet die Email an die drei Wunschbetreuer*innen weiter.
  3. Im Normalfall übernimmt eine(r) der drei Wunschbetreuer*innen die Betreuung. Die Person, die die Betreuung der Arbeit übernimmt, teilt dies der/m Studierenden innerhalb von ein paar Tagen per Email mit.
  4. Die Betreuungsperson und die/der Studierende einigen sich in einer Sprechstunde auf das genaue Thema und füllen gemeinsam das Anmeldeformular (auf Campus unter 'Meine Anträge') aus.
  5. Die/der Studierende bringt das von beiden Seiten ausgefüllte Anmeldeformular ins Sekretariat zu Ulrike Brümmer, die es mit dem Institutsstempel versieht.

Um den Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) im Januar beginnen zu können, müssen die Abschlussdokumente zu bestimmten Terminen beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Eine detaillierte Terminliste erhalten die Studierenden nach der Bewerbung für das Referendariat durch das Kultusministerium. Als Richtwert gilt:

  • bei regulärer Zulassung: Vorlage des Masterzeugnisses bis 30. November
  • bei vorläufiger Zulassung im Gasthörerstatus: Nachreichen des Masterzeugnisses bis 31. März

Für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse müssen zudem folgende Vorlauffristen eingeplant werden:

  • Korrekturzeit für die Dozierenden: 6 Wochen
  • Benötigte Zeit des Prüfungsamts für die Ausstellung der Abschlussdokumente: 6 Wochen

Daraus ergeben sich folgende Fristen für die Einreichung von Prüfungsleistungen, die in die MA-Zeugnisse eingehen, insbesondere die MA-Arbeit:

  • bei regulärer Zulassung: 30. August
  • bei vorläufiger Zulassung: 22. Dezember

Für Arbeiten, die nach diesem Zeitpunkt bei den Dozierenden eingehen, gibt es keine Garantie, dass die Abschlussdokumente rechtzeitig erstellt werden. Insbesondere sind die Dozierenden und das Prüfungsamt nicht zu einer bevorzugten oder beschleunigten Bearbeitung verpflichtet.

Prüfungsberechtigt für Abschlussarbeiten im BA, MA und MEd sind generell alle Hochschullehrer*innen des Instituts (Professor*innen, Juniorprofessor*innen, außerplanmäßige Professor*innen) sowie Mitarbeiter*innen, denen eine spezielle Prüfungsberechtigung erteilt wurde.

Aktuell sind dies:

  • Prof. Dr. Christian Martin
  • Prof. Dr. Jörg Löschke
  • Jun.-Prof. Dr. Amrei Bahr
  • Jun.-Prof. Dr. David Wörner
  • Prof. Dr. Jakob Steinbrenner
  • Dr. Hauke Behrendt
  • Dr. Simon Ewers
  • Dr. Florian Ganzinger
  • Dr. Nadine Mooren
  • Dr. Krystina Schaub
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